Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel

Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart – im Folgenden auch LMS genannt - veranstaltet ein Gewinnspiel im Zeitraum zwischen 29.01.-30.04.2025. Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Gewinn, Rechtsweg

1.1

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.

1.2

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend als „Teilnehmender“ bezeichnet). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LMS sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3

Es wird 1 Gewinner ermittelt, der folgenden Preis gewinnt:

Preis: Eine gefüllte Couchbar mit 2 Flaschen Erfrischungsgetränk "Seezüngle"und Snacks

1.4

Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.

1.5

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über die zu vergebenden Gewinne sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Gewinnspiels bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.

2. Teilnahme

2.1

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist erforderlich, über einen QR-Code auf einer Landingpage an der Umfrage zu Veranstaltungslocations teilzunehmen, und diese Informationen an die LMS zu übermitteln.

2.2

Die Teilnahme ist freiwillig.

Der Teilnehmer muss für die Teilnahme keinen Einsatz von Geld leisten. Die Teilnahme ist aber davon abhängig, dass die LMS den Teilnehmer zu Angeboten der LMS als Veranstaltungslocation kontaktieren darf. Der Teilnehmer erklärt hierfür seine Einwilligung zur Verarbeitung seines Namens und seiner E-Mail-Adresse. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden durch E-Mail an widerspruch@messe-stuttgart.de.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

3.1

Die LMS behält sich in den nachfolgenden Fällen das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen:

a) bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen;

b) bei Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel sowie bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulation o.ä.;

c) bei unwahren Angaben im Rahmen der Anmeldung;

d) bei mehrfacher Teilnahme.

4. Durchführung und Abwicklung

4.1

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums (30.04.2025) durch die LMS im eigenen Ermessen.

4.2

Der Gewinner wird im Anschluss per E-Mail benachrichtigt.

Die beim Gewinner hierbei angefragten Daten wie die Anschrift werden dazu verwendet, den Gewinn an den Gewinner zu übermitteln. Weitere Datenschutzhinweise sind zu finden unter www.messe-stuttgart.de/datensschutz.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die LMS behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die LMS insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

6. Haftungsausschluss

Die LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.

Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Gewinnspiel ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.

Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.