Teilnahmebedingungen VISION Weihnachtsaktion
Die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart – im Folgenden auch LMS genannt - führt auf ihrem LinkedIn-Kanal zur Messe VISION ein Gewinnspiel im Zeitraum 12.12.-19.12.2023 bis 17 Uhr (MESZ) an. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Gewinn, Rechtsweg
1.1
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu LinkedIn und wird in keiner Weise von LinkedIn gesponsert, unterstützt oder organisiert.
1.2
Teilnahmeberechtigt sind volljährige Abonnenten des LinkedIn-Kanals der VISION (nachfolgend als „Teilnehmender“ bezeichnet). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LMS sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.3
Es werden 3 Gewinner ermittelt. Der Gewinn besteht aus je einem VISION Hoodie.
1.5
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über den zu vergebenden Gewinn sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Gewinnspiels bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.
1.6
Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
2. Teilnahme
2.1
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Abgabe einer Schätzung auf die Schätzfrage als Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post auf dem Kanal der VISION und die elektronische Übermittlung der Informationen an die LMS.
2.2
Die Teilnahme ist freiwillig, kostenfrei und nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der LMS abhängig.
3. Ausschluss vom Gewinnspiel
3.1
Die LMS behält sich in den nachfolgenden Fällen das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen:
a) bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen;
b) bei Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel sowie bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulation o.ä.;
c) bei unwahren Angaben im Rahmen der Anmeldung;
d) bei mehrfacher Teilnahme.
4. Durchführung und Abwicklung
4.1
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wird ermittelt, welche 3 Teilnehmende mit ihrer Schätzung der tatsächlichen Jahreszahl am nächsten gekommen ist. Bei mehreren richtigen Antworten bzw. Antworten, die gleich weit von der Lösung entfernt sind, entscheidet das Los.
4.2
Die Gewinner werden im Anschluss per Direktnachricht über LinkedIn benachrichtigt. Die bei den Gewinnern hierbei angefragten Daten wie Name, Vorname und Anschrift werden nur zur Versendung des Gewinns verarbeitet. Weitere Datenschutzhinweise sind zu finden unter www.messe-stuttgart.de/datensschutz.
4.3
Der Gewinn wird per Post an die Gewinner versandt.
5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die LMS behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die LMS insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
6. Haftungsausschluss
Die LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.
Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Gewinnspiel ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.
Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.