Gemeinschaftsstand BMWK

Startup-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Sie sind ein junges, innovatives Startup-Unternehmen und Sie suchen nach einer Möglichkeit, sich kostengünstiger auf der südback - Fachmesse für das Bäcker- und Konditorenhandwerk zu präsentieren?

Als Newcomer haben sie die Chance, am geförderten Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auszustellen und 60% der Kosten für Standmiete und Standbau zurückerstattet zu bekommen; ab der 3. Messebeteiligung werden 50% der Kosten gefördert.

Ziel des Programms ist es, Ihnen als junges Startup den Weg zum erfolgreichen Einstieg in den Weltmarkt zu ebnen und den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Von den Gesamtkosten Ihrer Messeteilnahme sind die von der Messe Stuttgart in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig.

Für die Förderung gelten drei wesentliche Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen muss rechtlich selbstständig sein und seinen Sitz sowie Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 MitarbeiterInnen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen.
  • Ihr Unternehmen sollte jünger als zehn Jahre sein.

Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens. Gleichzeitig muss ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

So funktionierts:

  • Interessierte Unternehmen melden sich mit dem Antragsformular bei der Messe Stuttgart an. 
  • Gleichzeitig muss ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie unter: www.bafa.de oder hier
  • Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
  • Die Messe Stuttgart stellt die Rechnung direkt an die am BMWK- Gemeinschaftsstand teilnehmenden Unternehmen, welche diese zunächst begleichen. Bis spätestens 4 Wochen nach Messeende können die jeweiligen Unternehmen die Rechnung beim BAFA einreichen, welches diese prüft und die Auszahlung in die Wege leitet.