Sondereinfahrt - Herbstmessen

*Die Meldung von Sondereinfahrten ist für alle Messen vom "Stuttgarter Messeherbst" bis einschließlich 11.11.25 möglich.

Die im Rahmen dieses Formulars erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Zufahrtsregelung für die Messe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.