Förderprogramm von Bund und Ländern

Förderprogramm des Bundes

Die Beteiligung deutscher Unternehmen an einer Messe in Deutschland wird hauptsächlich von den Bundesländern gefördert. Der Bund fördert insbesondere Beteiligungen junger innovativer Unternehmen (Young Innovators) an internationalen Leitmessen in Deutschland.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der AUMA-Seite

Förderprogramme der Bundesländer

Neben dem Bund bieten auch verschiedene Bundesländer Förderprogramme für die Beteiligung an Messen in Deutschland an. Die Förderung richtet sich an kleine- und mittelständische Unternehmen. Sie beschränkt sich in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige. Erfahren Sie, welche Förderungsmöglichkeiten es in Ihrem Bundesland gibt.

Unter dem Dach Baden-Württembergs werden Wirtschaft und Wissenschaft prominent auf Messen und Konferenzen im In- und Ausland platziert.

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Vom Freistaat Bayern werden grundsätzlich keine Einzelbeteiligungen auf Inlandsmessen gefördert. Es bestehen folgende Formen der Inlandsmesseförderung für:
 

  • Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen
  • Sonderschauen und Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers

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Berlin hat sich die Förderung von Gemeinschaftsprojekten zum Ziel gesetzt:
 

  • Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Landesmesseplan wird nach Konsultation der beteiligten Akteure von der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung beschlossen.
  • Standortpräsentationen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin.
  • Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin.

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Im Bundesland Bremen wird derzeit keine Messeförderung angeboten. 

Stand: 01/2025

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über kein Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen auf Messen im Inland. 
 

Stand: 01/2025

Gefördert werden kann die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben. Grundsätzlich können nur Messen und Ausstellungen für Fachbesucher gefördert werden.

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Mecklenburg-Vorpommern

Ziel der Zuwendung ist es, Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme als Aussteller an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zu ermöglichen.
 

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Die Grundlage für die Messeförderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe. Gefördert wird die Messeteilnahme auf internationalen Leitmessen im Inland auf einem niedersächsischen Gemeinschaftsstand, auf einem Gemeinschaftsstand anderer ausstellender Unternehmen, soweit dieser nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert wird sowie die erstmalige Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe, auf der das Land Niedersachsen nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit Landgemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Leitmessen im Inland, auf denen sich innovative, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Nordrhein-Westfalen präsentieren.

Die Auswahl der Messebeteiligungen richtet sich nach dem Bedarf der NRW-Unternehmen und erfolgt in Abstimmung mit den Branchen-Clustern, den Fachreferaten und den beteiligten Ressorts der Landesregierung.

Die Unternehmen werden bei der Teilnahme auf dem Landesgemeinschaftsstand an den Durchführungskosten mit einem pauschalen Ausstellerbeitrag beteiligt. Die Differenz zwischen Kostenbeteiligung und tatsächlich entstandenen Durchführungskosten wird ihnen als "de-minimis-Beihilfe" gewährt. Aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen haben die beteiligten Unternehmen deshalb vorab eine "de-minimis-Erklärung" vorzulegen.

Eine gesetzliche Grundlage für eine Inlandsmesseförderung ist nicht vorhanden. Die Messeförderung von KMU beschränkt sich auf Landesgemeinschaftsstände. Die Förderung eines eigenen Messestandes oder eines sonstigen eigenen Messeauftritts ist nicht vorgesehen.

Weitere aktuelle Informationen zum Inlandsmesseprogramm und zu den Konditionen und Leistungen auf Landesgemeinschaftsständen finden Sie unter http://www.messen.nrw.de.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz verfügt derzeit über kein Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen auf Messen im Inland.

Stand: 01/2025

Das Saarland fördert kleine und mittelständische Unternehmen.

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Im Rahmen des Programms „Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen“ bietet der Freistaat Sachsen eine einmalige Messeteilnahmeförderung.

Basis ist die Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027.
 

Stand: 01/2024

Das Bundesland Sachsen-Anhalt verfügt derzeit über kein Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen auf Messen im Inland.

Stand: 01/2025

Schleswig-Holstein bietet kleinen und mittleren Unternehmen unter der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ die Möglichkeit, sich auf den schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen mit moderatem Kostenaufwand optimal zu präsentieren. 

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Auf der Grundlage der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsförderung vom  01.06.2021 gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.

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Quelle: AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirschaft e.V., Berlin
www.auma.de