Teilnahmebedingungen für den Sneak Preview der Moulding Expo 2025

Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart – im Folgenden auch LMS genannt - veranstaltet im Rahmen der Moulding Expo 2025 ein Sneak Preview ab Januar bis längstens 30. April 2025. Die Teilnahme am Sneak Preview und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung

1.1

Veranstalter der Sneak Preview ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.

1.2

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer i.S des § 14 BGB, die Aussteller der Moulding Expo 2025 sind

2. Teilnahme

2.1

Für die Teilnahme an der Sneak Preview ist erforderlich, dass das teilnehmende Unternehmen bis spätestens 31.01.2025  per E-Mail an die LMS das vollständig ausgefüllte Sneak Preview Formular sowie ein Bild im Format 1800x1200px zur Veröffentlichung auf dem Moulding Expo-Kanal LinkedIn einreicht. Die Sneak Preview muss Bezug zum Messeauftritt des Unternehmens auf der Moulding Expo 2025 aufweisen.

2.2.

Zulässige Inhalte:

  • anteasern von Neuheiten und Produkten
  • Ankündigung geplanter Aktionen am Stand
  • Hinweis auf Vorträge, die das Unternehmen während der Messe halten wird
  • Einladungen zum Standbesuch
  • oder auch nur der Ausdruck der Freude, dass die Moulding Expo bald startet.

2.3.

Unzulässige Inhalte:

  • vollständige Produktpräsentationen
  • Rechtswidrige Inhalte
  • Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen für Linkedin Pages oder sonstige Vorgaben von Linkedin verstoßen.

2.4

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der Sneak Preview auf den Moulding Expo-Kanälen LinkedIn besteht nicht.

3. Einräumung von Rechten an die LMS

Das teilnehmende Unternehmen gestattet der LMS unwiderruflich und zeitlich unbeschränkt die Veröffentlichung der Sneak Preview auf dem Moulding Expo-Kanal in LinkedIn und räumt dieser die hierzu erforderlichen Rechte ein. Hiervon umfasst sind insbesondere auch die Rechte zur Bearbeitung und Weitergabe an Dritte. Soweit gemäß § 13 UrhG ein Urheber zu benennen ist, teilt das teilnehmende Unternehmen dies der LMS rechtzeitig mit. Ansonsten darf die LMS davon ausgehen, dass auf diese Nennung des Urhebers verzichtet werden kann.

4. Rechte Dritter

Das teilnehmende Unternehmen gewährleitet, dass die vereinbarte Nutzung des eingereichten Sneak Preview keine Rechte anderer Personen oder Unternehmen, insbesondere keine Rechte am geistigen Eigentum (z.B. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, das Patentrecht, das Markenrecht und das Geschmacksmuster- und Designrecht) verletzt und den Teilnahmerichtlinien von LinkedIn und entspricht.

Gegebenenfalls stellt das teilnehmende Unternehmen die LMS von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen die LMS in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem teilnehmenden Unternehmen bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser der LMS unverzüglich mitzuteilen. Das teilnehmende Unternehmen ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die der LMS durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

5. Ausschluss von dem Sneak Preview und dessen Durchführung

Die LMS behält sich in das Recht vor, Unternehmen bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen von dem Sneak Preview und dessen Durchführung auszuschließen.

6. Vorzeitige Beendigung des Sneak Preview

Die LMS behält sich vor, die Sneak Preview jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die LMS insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Sneak Preview nicht gewährleistet werden kann.
 

7. Haftungsausschluss

Die LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.

Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Sneak Preview ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.

Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.