Akkreditierungsrichtlinien
Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten
Als Messeveranstalterin wollen wir Medienschaffenden den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
a) durch Vorlage eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes,
b) durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
c) durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteurin bzw. Redakteur, ständige redaktionelle Mitarbeitende oder Autorin bzw. Autor genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
d) durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
e) mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Bloggerinnen und Blogger und einen separaten Status für Bloggerinnen und Blogger geben.)
f) durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Medien an Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Studenten- bzw. Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Universität, (Fach)Hochschule, Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für das Universitäts-, Hochschulmagazin oder der Schülerzeitung bestätigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Messeveranstalterin behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – f anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Messeveranstalterin behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Messeveranstalterin von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuer, Sales Management, Anzeigenleitung oder Webmaster, PR-Beratung sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines/r freien Medienschaffenden vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Stand: 12. November 2024
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Akkreditierungsrichtlinien für Content Creator
Die Akkreditierung richtet sich an Content Creator, die im Rahmen einer Kooperation oder Veranstaltung exklusive Zugänge, Pressematerialien oder besondere Inhalte erhalten möchten. Ziel dieser Regelungen ist es, eine qualitativ hochwertige Berichterstattung sicherzustellen und eine faire Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht; der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen über die Vergabe. Die Akkreditierung ist stets personengebunden und nicht übertragbar. Ein Content Creator ist jemand, der digitale Inhalte wie Texte, Bilder, Videos oder Audio erstellt und auf Plattformen wie Social Media, Blogs oder YouTube veröffentlicht, um ein Publikum zu informieren, zu unterhalten oder zu inspirieren. Content Creators prägen Trends und Online-Kultur, indem sie regelmäßig neue Beiträge teilen und mit ihrer Community interagieren.
Voraussetzung für eine Akkreditierung ist, dass der Content Creator eine nachweisbare Relevanz in den für die Veranstaltung benötigten Branchen hat, über ein Impressum verfügt und eine inhaltlich wie qualitativ hochwertige Arbeit leistet. Dazu gehört unter anderem eine aktive Community mit einer angemessenen Reichweite (für Publikumsmessen mit einer Anzahl von mindestens 5.000 Follower. Bei Fachmessen mit einer Anzahl von mindestens 1.000 Follower in der thematisch passenden Branche), eine kontinuierliche Veröffentlichungstätigkeit in den letzten Monaten sowie ein professioneller Umgang mit Bild- und Videomaterial. Ebenso ist ein respektvoller und konstruktiver Umgangston in den Inhalten sowie in der Kommunikation mit der Community erforderlich.
Mit der Akkreditierung verpflichtet sich der Content Creator, im vereinbarten Zeitraum relevante Inhalte zu veröffentlichen und dabei die offiziellen Accounts sowie die vorgegebenen Hashtags zu nutzen. Darüber hinaus müssen die geltenden Urheber- und Markenrechte beachtet werden. Die Weitergabe von Zugängen, Tickets oder exklusivem Material an Dritte ist ausgeschlossen.
Eine Akkreditierung kann verweigert oder widerrufen werden, wenn Inhalte des Bewerbers diskriminierend, beleidigend, politisch extrem oder anderweitig gesetzeswidrig sind, wenn falsche Reichweiten- oder Interaktionsdaten vorgelegt werden oder wenn gegen die oben genannten Pflichten verstoßen wird. Ebenso ist eine Akkreditierung ausgeschlossen, wenn rein kommerzielle oder werbliche Zwecke ohne klaren Bezug zum Content im Vordergrund stehen.
Zur Prüfung einer Akkreditierung sind Nachweise erforderlich. Dazu gehören die Links zu den Hauptprofilen oder Channels, eine kurze Vorstellung der eigenen Arbeit mit Angabe von Content-Fokus und Zielgruppe sowie aktuelle Reichweiten- und Interaktionsdaten, vorzugsweise über Screenshots oder Auszüge aus den Analytics. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der vergebenen Akkreditierungen zu begrenzen und die eingereichten Inhalte im Rahmen der Berichterstattung und Eigenwerbung zu verwenden.