Teilnahmebedingungen
Die Landesmesse Stuttgart GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Messe Stuttgart“ oder „LMS“) führt in dem Zeitraum vom 02.05.2023 bis 22.05.2023 eine Verlosung durch. Unter allen TeilnehmerInnen werden Preise verlost. Für diese Verlosung gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:
1. Beschreibung der Verlosung
1.1
Veranstalter der Verlosung ist die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.
1.2
Die LMS verlost unter allen TeilnehmerInnen, die eine E-Mail an message(at)messe-stuttgart.de mit dem Stichwort „Baustellenführung“ schreiben, 8 x zwei Plätze bei einer Baustellenführung des Fern- und Regionalbahnhofs auf den Fildern. Die Führung wird vom ITS-Team (Infoturm Stuttgart, Bahnprojekt Stuttgart–Ulm e.V.) organisiert und durchgeführt. Jede/r GewinnerIn kann eine Begleitperson mitbringen, erhält also 2 Plätze. Die TeilnehmerInnen der Baustellenführung müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Der Teilnahmeschluss ist der 22.05.2023.
2. Teilnahme
2.1
Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mitarbeitende der Messe Stuttgart sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
2.2
Eine Person nimmt an der Verlosung teil, indem sie eine E-Mail an message(at)messe-stuttgart.de mit dem Stichwort „Baustellenführung“ schreibt. Untersagt ist die maschinelle Eintragung von Daten über Gewinnspieldienste, Dienstleister oder andere Automatismen.
2.3
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Messe Stuttgart das Recht vor, Personen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, vom Wettbewerb auszuschließen.
3. Preise
Die LMS verlost 8 x zwei Plätze bei einer Baustellenführung des Fern- und Regionalbahnhofs auf den Fildern. Die Führung wird vom ITS-Team (Infoturm Stuttgart, Bahnprojekt Stuttgart–Ulm e.V.) organisiert und durchgeführt. Jede/r GewinnerIn kann eine Begleitperson mitbringen, erhält also 2 Plätze. Die TeilnehmerInnen der Baustellenführung müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht. Jeder Teilnehmer kann bei Teilnahme innerhalb des Gewinnspielzeitraums nur einen Preis gewinnen.
4. Benachrichtigung
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
5. Weitere Bedingungen
Die Teilnahme ist nicht von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der Messe Stuttgart abhängig. Ein Entgelt oder eine Teilnahmegebühr werden von der Messe Stuttgart zur Teilnahme nicht verlangt. Die von den Teilnehmern bereitgestellten Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung dieses Wettbewerbs verwendet.
6. Widerruf des Wettbewerbs
Die LMS behält sich entgegen § 658 Abs. 2 BGB den jederzeitigen Widerruf des ausgeschriebenen Wettbewerbs (auch kombiniert mit einer weitgehenden inhaltsgleichen Neuausschreibung) vor.
7. Haftungsausschluss
LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.
Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen. Soweit die Haftung der LMS nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen der LMS.
Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Wettbewerb ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über die zu vergebenden Preise sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Wettbewerbs bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.