Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Einleitung

Die Landesmesse Stuttgart GmbH (nachfolgend LMS genannt) ist Veranstalterin von Messen mit dem Thema Lebensmittel. Auch zwischen den Veranstaltungsterminen dieser Messen und auch in der Phase entfallener oder reduzierter Lebensmittelmessen während der Corona-Zeit, möchte die LMS weiter eine Plattform bieten, die Aussteller der Lebensmittelmessen und Messebesucher und Interessierte zusammenführt. Daher hat sie mit dem „Geschmackspaket“ ein Angebot geschaffen, das ihre potentiellen Aussteller und deren Lebensmittel (nachfolgend Lebensmittelunternehmer genannt) mit ihren Messebesuchern und Interessierten (nachfolgend Kunden genannt) in Kontakt hält. Hierzu wird jedes Halbjahr ein Produktpaket eines ausgewählten Ausstellers von der LMS an die Kunden zu nachfolgenden Bedingungen vermittelt.

§ 1      Vertragsgegenstand

1.1      Die LMS bietet kostenfrei die einmalige Vermittlung eines Kaufangebotes über ein kostenpflichtiges Lebensmittelpaket von ausgewählten Lebensmittelunternehmen an (Vermittlungsvertrag gemäß § 2).

1.2      Der Kaufvertrag über ein kostenpflichtiges Lebensmittelpaket wird zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lebensmittelunternehmen geschlossen; näheres hierzu siehe § 3. 

1.3.     Die LMS agiert lediglich als Vermittler. Die LMS hat keinen Einfluss auf die übermittelten Angebotsinhalte oder die Vertragserfüllung. Die LMS ist insbesondere nicht Hersteller oder Verkäufer der angebotenen bzw. vermittelten Lebensmittel. Die Verantwortung hierfür trägt der jeweilige Lebensmittel-unternehmer allein.

§ 2      Anmeldevorgang und Vermittlungsvertrag

2.1      Das Vermittlungsangebot richtet sich nur an volljährige Verbraucher nach § 13 BGB, die die vermittelten Lebensmittel ausschließlich für den persönlichen Gebrauch nutzen und die in § 5 genannten Bezahlmethoden akzeptieren (Kunden).

2.2      Zur Teilnahme an der Vermittlung eines Geschmackspakets gibt der Kunde über die Angabe und das Absenden seiner Daten im Messe-Ticket-Service der LMS unter  www.messe-stuttgart.de/mts/geschmackspaket zwei getrennten Willenserklärung ab:

1. Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit der LMS und 2. Angebot an den jeweiligen Lebensmittelunternehmer zum Kauf eines Lebensmittelpakets. Wenn der Kunde eine Bestätigungsmail seitens der LMS hierauf erhält, nimmt diese sowohl 1. das Angebot hinsichtlich des Vermittlungsvertrags an (Vertragsschluss des Kunden mit der LMS) und 2. nimmt im Namen des Lebensmittelunternehmers das Kaufangebot des Kunden für das Geschmackspaket an (Vertragsschluss des Kunden mit den Lebensmittelunternehmer).

2.3      Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch den „Drucken“ Button ausdrucken. Der Vertragstext bleibt nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich.

2.4      Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2.5      Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und die von der LMS versandten E-Mails empfangen werden können. Ebenso hat er sicherzustellen, dass die von ihm angegebene Lieferadresse, an die der Lebensmittelunternehmer die Lebensmittelpakete liefern soll, sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet und korrekt ist. Änderungen der E-Mail-Adresse oder der Lieferadresse teilt der Kunde unverzüglich der LMS per E-Mail mit.

2.6      Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur er die Sendung entgegennimmt, sofern das Lebensmittelpaket alkoholhaltige Waren enthält.

§ 3      Vermittlung des Vertragsschlusses

3.1      Sobald der Kunde seine Angebote auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit der LMS sowie auf Erwerb des Geschmackspakets von dem jeweiligen Lebensmittelunternehmer abgegeben hat, vermittelt ihm die LMS einmalig einen Vertrag über den Erwerb und die Lieferung eines Lebensmittelpakets durch einen Lebensmittelunternehmer, siehe § 2 Ziff. 2.

3.2      Die Auslieferung des Lebensmittelpakets erfolgt direkt vom Lebensmittelunternehmer an den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach der durch die LMS im Namen des Lebensmittelunternehmers gegenüber dem Kunden erklärte Annahme dessen Angebots auf Erwerb des Geschmackspakets. Der Kunde wird durch die Übermittlung der Daten für die Sendungsverfolgung durch den mit dem Transport beauftragten Paketdienst über die bevorstehende Auslieferung des Geschmackspakets informiert.

3.3      Der Lebensmittelunternehmer legt seine Rechnung über die Lebensmittel dem von ihm an den Kunden versandten Lebensmittelpaket bei. Der Kunde muss diese Rechnung jedoch nicht an den Lebensmittelunternehmer begleichen, diese ist bereits mit Zahlung des Betrags für das Geschmackspaket gemäß § 5 beglichen. 

3.4      Zusätzlich zu den Produktinformationen, die im Rahmen der Werbung für das Geschmackspaket übermittelt werden, sollten vor Gebrauch der Ware stets sorgfältig die jeweiligen Etiketten, Warnhinweise und Anleitungen durchgelesen werden, die mit der Ware geliefert werden. 

§ 4      Kosten

4.1      Die Vermittlungsleistung der LMS (§ 2) ist für den Kunden kostenfrei.

4.2      Für das vermittelte Lebensmittelpaket (§ 3) fällt gegenüber dem Lebensmittelunternehmer ein Kaufpreis in Höhe von 69,00 € (inkl. USt.) an. Die Zahlungsbedingungen können § 5 entnommen werden. 

§ 5      Zahlungsbedingungen / Fälligkeit 

5.1      Der Kunde zahlt an die LMS einen Betrag in Höhe von 69,00 € brutto.

5.2      Der Betrag gemäß § 4 Ziff. 2 ist mit der Bestätigungsmail der LMS gemäß § 2 Ziff. 2 fällig.

5.3      Mit dieser Zahlung ist der an den Lebensmittelunternehmer geschuldete Kaufpreis des vermittelten Lebensmittelpakets beglichen. Die Rechnung des Lebensmittelunternehmers an den Kunden weist dies so aus. Die LMS fungiert nur als Zahlstelle des Lebensmittelunternehmers. Die Vermittlung des Geschmackspakets erfolgt für den Kunden damit grundsätzlich kostenfrei.

5.4      Die Bezahlung erfolgt über die im Webshop gewählte Bezahlart. Nähere Informationen hierzu sind im Webshop verfügbar.

§ 6      Laufzeit des Vermittlungsvertrags / Kündigung

6.1.     Der Vertrag über die Vermittlung des Lebensmittelpakets endet mit dessen Durchführung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

6.2.     Widerruf und Kündigung des Vertrags richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7      Verantwortung für die verkauften Produkte

7.1      Die LMS ist ausdrücklich nicht Hersteller oder Verkäufer der angebotenen bzw. vermittelten Lebensmittel. Die LMS agiert lediglich in einer Vermittlerfunktion.

7.2      Die LMS hat weder Einfluss auf die Inhalte des vermittelten Angebotes noch auf die Erfüllung zustande gekommener Verträge. Die LMS trägt keine Verantwortung hinsichtlich der angebotenen bzw. verkauften Lebensmittel. 

7.3      Die Verantwortung für den Inhalt der vermittelten Angebote und für die Erfüllung der zu Stande gekommenen Verträge liegt allein bei dem Lebensmittelunter-nehmen, von dem das Angebot stammt bzw. mit dem der Vertrag besteht. Dieses trägt die alleinige Verantwortung hinsichtlich der angebotenen bzw. verkauften Lebensmittel. 

7.4      Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer und die Kontaktmöglichkeit kann der Werbung für das Geschmackspaket entnommen werden. Rückfragen sind direkt an diesen zu richten.

§ 8      Haftung

8.1      Die LMS haftet hinsichtlich ihrer vertragsgemäßen Vermittlung nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.

8.2      Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen. Soweit die Haftung der LMS nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen der LMS.

8.3      Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei der Vermittlung ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.

8.4      Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.


§ 9      Datenschutz

Die Privatsphäre und der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden sind uns wichtig. Bei der Registrierung gibt der Kunde personenbezogene Daten an, die ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt werden. Diese Daten werden von der LMS genutzt, um Kaufangebote im Rahmen des Vermittlungsvertrages an den jeweiligen Lebensmittelunternehmer zum Zweck der Vertragserfüllung weiterzuleiten. Nähere Informationen sind in der im Webshop der LMS verlinkten und unter https://www.messe-stuttgart.de/datenschutzerklaerung abrufbaren Datenschutzerklärung enthalten.

§ 10    Schlussbestimmungen

10.1    Der Vermittlungsvertrag zwischen der LMS und dem Kunden richtet sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG), es sei denn, zwingende Bestimmungen des Rechts eines anderen Staates als der Bundesrepublik Deutschland, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kommen weiterhin zur Anwendung.

10.2    Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Geschmackspaket des Ausstellers/Erzeugers kann auch Produkte eines anderen Ausstellers/Erzeugers enthalten, nähere Informationen zu den Produkten und Erzeugern sind hier einsehbar. 

Stand: 01.03.2022