Maschinen ausstellen - So geht's!

Zertifizierte Lasereinrichtungen
- Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig.
- Sie verfügen über ein Zertifikat zur Klassifizierung Ihrer Lasereinrichtung?
- Melden Sie einfach Ihre Lasereinrichtung über unser Portal an: stuttgartmesseserviceportal.de/lasys
- Ihre Anmeldung leiten wir für Sie an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt weiter.
- Für Lasereinrichtungen der Laserklassen 3R,3B oder 4 ist ein/e Laserschutzbeauftragte/r für den Betrieb vor Ort unbedingt erforderlich.
Prototypen
Sie wollen den Prototyp einer Lasereinrichtung ausstellen? Kein Problem!
Melden Sie einfach Ihre Lasereinrichtung über unser Portal an: stuttgartmesseserviceportal.de/lasys
- Das Exponat ist als „Prototyp“ zu kennzeichnen.
- Der Betrieb eines Prototyps ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Sie benötigen keine/n Laserschutzbeauftragte/n vor Ort.