Teilnahmebedingungen für das konfetti-Gewinnspiel der KREATIV

Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart – im Folgenden auch LMS genannt - führt im Online-Newsletter der KREATIV ein Gewinnspiel im Zeitraum 15.11.2025 bis 17.11.2025 (23.59 Uhr) durch. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Gewinn, Rechtsweg

1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.
1.2 Teilnahmeberechtigt sind volljährige Newsletter-Abonnenten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend als „Teilnehmender“ bezeichnet). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LMS sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.3 Der Gewinn besteht aus einem Gutschein über 30 Euro für einen Workshop von konfetti auf der KREATIV Herbst 2025 inklusive einem Tagesticket für den Stuttgarter MesseHerbst 2025. Durch den Gewinn entstehende (Folge-) Kosten wie z.B. Anreise, etc. sind nicht vom Gewinn umfasst.
1.4 Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
1.5 Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über den zu vergebenden Gewinn sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Gewinnspiels bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.

2. Teilnahme

2.1 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Registrierung des Teilnehmenden und die elektronische Übermittlung der Informationen an die LMS erforderlich.
2.2 Die Teilnahme ist freiwillig und nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der LMS abhängig.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

3.1 Die LMS behält sich in den nachfolgenden Fällen das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen:
a) bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen;
b) bei Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel sowie bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulation o.ä.;
c) bei unwahren Angaben im Rahmen der Anmeldung;
d) bei mehrfacher Teilnahme.

4. Ausschluss vom Gewinnspiel

4.1 Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt voraus, dass die Pflichtangaben (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) vollständig ausgefüllt werden.
4.2 Die Teilnahme ist ausschließlich über das digitale Formular auf der Landingpage möglich.
4.3 Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums (17.11.2025 (23.59 Uhr)) durch die LMS im eigenen Ermessen.
4.2 Der Gewinner wird im Anschluss per E-Mail über seinen Gewinn informiert und ihm wird der Gutschein zugesendet. Die beim Gewinner hierbei angefragten Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse werden ausschließlich dazu verwendet, den Gewinner über den Gewinn zu informieren und ihm den Gutschein zuzusenden, und im Anschluss an die Veranstaltung gelöscht. Weitere Datenschutzhinweise sind zu finden unter www.messe-stuttgart.de/datensschutz.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die LMS behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die LMS insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

6. Haftungsausschluss

Die LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.
Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Gewinnspiel ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.
Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.