BMWE-Gemeinschaftsstand

Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Junge, innovative Unternehmen aus Deutschland haben erneut die Möglichkeit, auf der Internationalen Fachmesse für Schwimmbad, Sauna und Spa eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Anspruch zu nehmen. Ziel des Programms ist, jungen Unternehmen den Weg zum erfolgreichen Einstieg in den Weltmarkt zu ebnen und den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen.

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die von der Messe Stuttgart in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Aussteller, die auf dem BMWE-Gemeinschaftsstand ausstellen, bekommen 60 % der Ausgaben (Standmiete/Standbau) zurückerstattet, ab der dritten Messebeteiligung werden 50 % der Kosten gefördert.

Die Voraussetzungen

  • Rechtlich selbstständige, junge, innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen
    Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, 
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder  Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.
  • Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

So funktioniert´s

  • Interessierte Unternehmen melden sich mit dem Antragsformular bis 30.06.2026 bei der Messe Stuttgart an.
  • Gleichzeitig muss ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. 
  • Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
  • Die Messe Stuttgart stellt die Rechnung direkt an die am BMWE-Gemeinschaftsstand teilnehmenden  Unternehmen, welche diese zunächst begleichen. Bis spätestens 4 Wochen nach Messeende können die jeweiligen Unternehmen die Rechnung beim BAFA einreichen, welches diese prüft und die Auszahlung in die Wege leitet.

Link zum Förderungsantrag

Ihren Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland, der parallel zur Anmeldung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen muss, können Sie direkt hier stellen:

BAFA Antrag und weitere Informationen