Hygienekonzept Safe Expo

Maßnahmen für die kontrollierte und sichere Durchführung von Veranstaltungen auf der Messe Stuttgart

Messen und Veranstaltungen in Stuttgart können sicher durchgeführt werden. Die Messe Stuttgart hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz der AusstellerInnen, BesucherInnen und Mitarbeitenden erstellt. Hier finden Sie alle Maßnahmen.

Safe-Expo-Hotline: +49 711 18560-2011

Haben Sie Fragen zum Thema Safe Expo und zum Hygienekonzept der Messe Stuttgart? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Safe-Expo-Hotline: +49 711 18560-2011.

Die Hotline ist werktags von 9.00 – 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb der Bürozeiten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: safeexpo(at)messe-stuttgart.de.
Bei allgemeinen Fragen kontaktieren Sie bitte: +49 711 18560-0, info(at)messe-stuttgart.de.

  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten (www.rki.de).
  • Das Gelände der Messe Stuttgart verfügt über ein Gebäudemanagement auf höchstem technischem Niveau. Dies erlaubt einen engmaschigen Luftaustausch in den Messehallen.
  • Die Belüftung der Messehallen erfolgt mit erhöhtem Außenluftvolumen zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Frischluftzufuhr.
  • Die gesamten Gebäude/Hallen und alle Tagungsräume werden kontinuierlich mit frischer Luft versorgt.
  • Für den Veranstaltungsbetrieb werden die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in den Sanitärbereichen sowie bei höher frequentierten Kontaktflächen (z.B. Treppengeländer) auf dem gesamten Messegelände erhöht. Auf dem gesamten Messegelände der Messe Stuttgart sind in erforderlicher Dichte Desinfektionsspender und Informationstafeln in den Ein- und Ausgängen, WC-Anlagen sowie vor den Gastronomiebereichen verfügbar. In den Sanitärbereichen werden ausschließlich nicht wiederverwendbare Handtücher (Papierhandtücher) verwendet.
  • Die Informationen zum Infektionsschutz und den sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind in den Räumen als Hinweisschilder abgebildet und hinterlegt.
  • Transparente Trennwände aus Glas und Kunststoff werden auf dem Messegelände an allen Countern aufgestellt, an welchen ein Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Dienstleistungsunternehmen der Messe Stuttgart und den Teilnehmenden stattfindet (z. B. Counter im Pressezentrum, VIP-Lounge, Messeshop, Garderoben, Servicebüros, Infotheken).
  • Die Benutzung von offenen Treppenhäusern, z.B. im Foyer des ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, wird empfohlen.

2.1. Abstandsregelung

Während des Aufenthaltes auf dem Gelände wird die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen generell empfohlen.

Die Messe Stuttgart unterstützt die Einhaltung der Abstandsregeln durch entsprechende Bodenmarkierungen an relevanten Stellen. Die aktuellen Abstandsregeln finden Sie in unserem Merkblatt Corona-Regeln (PDF, 78 KB).

2.2 Maskenempfehlung

Während des Aufenthaltes auf dem Messegelände empfehlen wir eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.

Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt bei Eigenveranstaltungen der Messe Stuttgart und bei Gastveranstaltungen der veranstaltenden Person. Diese Anforderungen gelten ergänzend zu unseren Technischen Richtlinien (PDF, 381 KB).

  • Bereits im Vorfeld der Veranstaltung (z. B. bei der Registrierung) werden sämtliche Veranstaltungsteilnehmende (BesucherInnen, AusstellerInnen, JournalistInnen, Mitarbeitende, Servicepartner, etc.) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert.
  • Auf dem Messegelände wird in geeigneter Form und Dichte auf die Maßnahmen verwiesen (Plakate/Aushänge, Flyer, Lautsprecherdurchsagen, etc.).
  • Den Veranstaltungsteilnehmenden empfiehlt die Messe Stuttgart, die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.
  • Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch eine räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von Außenbereichen (z.B. Food-Courts), Bereitstellung von To-Go- Angeboten, Einrichtung von ausgewiesenen Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln (Tische mit Bestuhlung), gewährleistet.
  • Die Gänge zwischen den Messeständen werden zu der gleichzeitig erwartenden Personenanzahl ausgelegt. 
  • Bei Bedarf (z. B. Direktverkauf zum Gangbereich) ist die Wahl der Gangbreite so zu wählen, dass die Schutz- und Wartezonen entlang der Stände eingehalten werden.
  • Eintrittscodes, die (Fach-/Kongress)-BesucherInnen über Medien, AusstellerInnen oder die Messe Stuttgart vorab erhalten, können nur noch vorab und online im Ticketshop der Messe Stuttgart eingelöst werden.
  • BesucherInnen erhalten ihre Tickets nur noch vorab und online über den Ticketshop der Messe. Jedes Ticket ist für einen festgelegten Messetag gültig. Es werden keine Dauerkarten mit mehrtägiger Laufzeit ausgegeben. Allerdings wird es möglich sein, die Messe mehrere Tage zu besuchen. 
  • Zur Vermeidung von Körperkontakten, insbesondere in der Einlassphase, wird eine kontaktlose Zutrittskontrolle, elektronische Zutrittskarten (Vorregistrierung) und elektronische Bezahlung bevorzugt.
  • Der Zu- und Ausgang für BesucherInnen und AusstellerInnen erfolgt über eine maximal mögliche Zahl an Zu- bzw. Ausgängen.
  • Kontaktloses Bezahlen wird in vielen Bereichen der Messe Stuttgart eingerichtet. Dies betrifft beispielsweise die Messerestaurants und Bistros. Hier folgt die Messe Stuttgart den im Einzelhandel etablierten Lösungen.
  •  Abweichungen bei Gastveranstaltungen sind möglich. Diese sind vorab mit der Messe Stuttgart abzuklären.
  • Die folgenden „Maßnahmen am Messe-/Ausstellungsstand“ sind Teil des Hygienekonzepts der Messe Stuttgart und beruhen auf den aktuell geltenden Anforderungen, insbesondere den Hygienevorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es wird empfohlen, die Vorgaben als Mindestanforderung für Ihren Messeauftritt zu betrachten.
  • Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt der Messe Stuttgart. Am Messestand hingegen obliegt sie Ihnen als AusstellerIn – vergleichbar mit Arbeitsschutzgesetzen oder Brandschutz. Diese Anforderungen gelten ergänzend zu unseren Technischen Richtlinien (PDF, 381 KB).
  • Es wird empfohlen einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten und zu beachten.Den aktuellen Mindestabstand finden Sie in unserem Merkblatt Corona-Regeln (PDF, 78 KB).
  • Für Produktpräsentationen und Vorträge wird empfohlen, innerhalb des Standes ausreichend Freifläche für die BesucherInnen vorzuhalten.
  • Bei Direktverkauf vom Stand in die Gänge muss bei der Platzierung von Theken und Vitrinen darauf geachtet werden, dass entlang der Verkaufsfläche genügend Warte- und Schutzzonen ausgewiesen sind. Dies kann durch entsprechend breite Gänge bzw. Einrücken der Theken und Vitrinen in den Stand erfolgen.
  • Um die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, soll bei der Planung auf ausreichenden Mindestabstand um die Exponate geachtet werden. Bei Bedarf kann der Mindestabstand auch markiert werden.

Hygienemaßnahmen

  • Auf- und Abbauzeiten sind ggf. den Bedürfnissen anzupassen, da die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen können.
  • Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen des Auswärtigen Amtes.
  • Für alle weiteren Maßnahmen siehe hierzu auch im Hygienekonzept unter Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände.

Allgemeine Hinweise

Die "Maßnahmen für die Planung einer Veranstaltung" stellen den Rahmen für die Planung und Genehmigungsfähigkeit Ihrer Veranstaltung dar. Details sind mit der Messe Stuttgart abzustimmen und den Behörden bei Veranstaltungsanmeldung vorzulegen. Sie sind Teil des Hygienekonzepts der Messe Stuttgart und beruht auf den aktuell geltenden Anforderungen, insbesondere den Hygienevorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Wir empfehlen für Ihren Messeauftritt die Vorgaben als Mindestanforderung zu beachten.

Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt der Messe Stuttgart und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter. Diese Anforderungen gelten ergänzend zu unseren Technischen Richtlinien (PDF, 381 KB).

Diese Allgemeinen Hinweise für die Planung einer Veranstaltung stellen zusätzlich den Rahmen für eine Genehmigungsfähigkeit Ihrer Veranstaltung dar. Details sind mit der Messe Stuttgart abzustimmen.

  • Die Hallenaufplanung muss ausreichende Freiflächen für alle Veranstaltungsteilnehmenden berücksichtigen. Zur Planung stellt die Messe Stuttgart Musterpläne zur Verfügung.
  • Die Einrichtung zusätzlicher Warte-, Kommunikation- und Verweilzonen wird empfohlen.
  • Abstands- und Hygieneregeln können zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen; ggf. sind die Auf- und Abbauzeiten daraufhin anzupassen.
  • Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden rechtlichen Vorschriften zur Sicherheit und Hygiene, insbesondere zur Vermeidung von Verbreitung und Ansteckung von Messeteilnehmenden mit dem SARS-CoV-2-Virus (sog. Coronavirus), eigenständig sicherzustellen.
  • Die Gänge zwischen den Messeständen werden zu der gleichzeitig erwartenden Personenanzahl ausgelegt.  Die Teilnehmenden der Messe können sich so frei in den Gängen bewegen und gleichzeitig die Abstandsregeln einhalten. Die Messe Stuttgart empfiehlt eine Gangbreite von mindestens 4 Metern.
  • Bei Bedarf (z. B. Direktverkauf zum Gangbereich) ist die Wahl der Gangbreite so zu wählen, dass die Schutz- und Wartezonen entlang der Stände eingehalten werden.
  • Standbaukonzepte sind entsprechend den jeweils aktuellen Abstands- und Hygieneregeln anzupassen.
  • Auflagen, die sich aus der aktuellen Corona-Verordnung ergeben, sind zu berücksichtigen.

Teststellensuche

Mögliche Schnellteststellen finden Sie unter: https://map.schnelltestportal.de/

PCR-Möglichkeiten können Sie hier suchen: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/testmoeglichkeiten.html

Für Testzentren rund um das Messegelände der Messe Stuttgart suchen Sie bitte nach der Postleitzahl 70629.

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Weiterführende Informationen zur Einreise internationaler Gäste