Teilnahmebedingungen zum Ideenwettbewerb
Die Landesmesse Stuttgart GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Messe Stuttgart“ oder „LMS“) führt in dem Zeitraum vom 03.06.2022 bis 06.06.2022 den Ideenwettbewerb „Meine Messeidee“ im Rahmen des SWR Sommerfestivals durch.
Für diesen Wettbewerb gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:
1. Beschreibung des Wettbewerbs
1.1
Veranstalter des Wettbewerbs ist die Landesmesse Stuttgart GmbH, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.
1.2
Die LMS sammelt im Rahmen des Wettbewerbs von den Teilnehmern Ideen zur Frage: „Zu welchem Thema würden Sie gerne einmal eine Messe besuchen“. Für die nach Bewertung der Messe Stuttgart besten Ideen werden die unter Ziff. 3 beschriebenen Preise ausgelobt. Bewertungskriterium der Messeidee ist die potentielle Umsetzbarkeit der Messeidee in ein neues Veranstaltungskonzept durch die Messe Stuttgart. Teilnahmeschluss ist der 06.06.2022.
2. Teilnahme
2.1
Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mitarbeiter der Messe Stuttgart sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
2.2
Eine Person nimmt an dem Wettbewerb teil, indem sie das Formular unter www.messe-stuttgart.de/ideenwettbewerb mit ihrer Messeidee ausfüllt und absendet. Untersagt ist die maschinelle Eintragung von Daten über Gewinnspieldienste, Dienstleister oder andere Automatismen.
2.3
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Messe Stuttgart das Recht vor, Personen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, vom Wettbewerb auszuschließen.
3. Preise
Die LMS lobt für die beste Idee einen Hauptpreise aus. Für ebenfalls gelungene Ideen, die nicht zum Hauptpreis gewählt wurden, lobt die LMS zwölf Nebenpreise aus. Die Bewertung der eingereichten Ideen wird durch die LMS selbst durchgeführt. Wird die gleiche Idee, die zum Hauptpreis gewählt wurde, von mehreren Personen abgegeben oder die gleiche Idee die zu einem Nebenpreis gewählt wurde von mehreren Personen abgegeben und die weiter zu vergebenden Preise reichen nicht für alle diese Personen aus, so entscheidet gemäß 658 Abs. 2 Satz 2 BGB das Los.
Der Hauptpreis ist eine Führung über das Messegelände für zwei Personen (Blick hinter die Kulissen), die Nebenpreise sind zweimal eine Sonnenliege (für die zweit- und drittbeste Idee) und zehnmal ein Regenschirm (für die übrigen ausgewählten Ideen). Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht. Jeder Teilnehmer kann bei Teilnahme innerhalb des Gewinnspielzeitraums nur einen Preis gewinnen.
4. Benachrichtigung
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Zusendung der Gewinne erfolgt per Post.
5. Weitere Bedingungen
Die Teilnahme ist nicht von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der Messe Stuttgart abhängig. Ein Entgelt oder eine Teilnahmegebühr werden von der Messe Stuttgart zur Teilnahme nicht verlangt. Die von den Teilnehmern bereitgestellten Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung dieses Wettbewerbs verwendet. Das Abonnement eines Newsletter ist freiwillig und weder Voraussetzung für die Teilnahme noch hat dies Einfluss auf den Ausgang des Wettbewerbs.
6. Widerruf des Wettbewerbs
Die LMS behält sich entgegen § 658 Abs. 2 BGB den jederzeitigen Widerruf des ausgeschriebenen Wettbewerbs (auch kombiniert mit einer weitgehenden inhaltsgleichen Neuausschreibung) vor.
7. Haftungsausschluss
LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.
Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen. Soweit die Haftung der LMS nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen der LMS.
Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Wettbewerb ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.
Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über die zu vergebenden Preise sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Wettbewerbs bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.