- Was muss ich bei der Standplanung beachten?
- Muss am Counter eine Plexiglasscheibe angebracht werden?
- Gibt es eine maximale Anzahl an gleichzeitig anwesendem Standpersonal pro Stand?
- Ist die Ausgabe und Auslage von Prospekten, Werbemitteln und Giveaways am Stand erlaubt?
- Ist der Einsatz von Touchdisplays erlaubt?
- Wer ist für die Reinigung der Ober- und Kontaktflächen sowie Exponate am Stand zuständig?
- Darf in den Gängen getrunken oder gegessen werden?
- Wo darf gegessen und getrunken werden?
- Dürfen Aussteller Speisen und Getränke ausgeben/verkaufen?
- Müssen Besucher erneut am Stand registriert und dokumentiert werden?
- Muss ich eine Dokumentation über das anwesende Standpersonal führen?
- Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
- Ist es erlaubt während eines Vortrags auf seinem Platz die Maske abzunehmen?
- Muss das Standpersonal einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn es hinter einer Plexiglasscheibe am Counter sitzt?
- Wie breit sind die Gänge in den Hallen?
- Gibt es Einbahnstraßenverkehr in den Hallen?
- Wird die Besucherzahl in den einzelnen Hallen kontrolliert?
- Gibt es eine maximale Anzahl an gleichzeitig anwesenden Besuchern?
- Gibt es besondere Ticketarten?
- Wie wird das Ticketing funktionieren?
- Müssen Besucher, die morgens schon auf dem Gelände sind, das Gelände am Mittag verlassen?
- Können Eintrittscodes weiterhin eingelöst werden?
- Können VIP- und Messerundgänge weiterhin stattfinden?
- Wie werden die Besucher und Aussteller informiert, wenn ein Covid-Fall bekannt wird?
- Dürfen Abendveranstaltungen stattfinden?
- Wo darf geraucht werden?
Der Stand muss so geplant werden, dass sowohl das Standpersonal als auch die Besucher den Mindestabstand von 1,5m einhalten können. Zudem müssen in den Hallen 4, 6, 7, 8 und 9 die Counter und Exponate um 50cm von der Stangrenze eingerückt werden. Außerdem müssen Besprechungsräume mit offenen Decken geplant werden.
Nein, Sie können selbst entscheiden, ob Sie Plexiglasscheiben einsetzen möchten. Wenn Plexiglasscheiben eingesetzt werden und innerhalb des Standes zwischen verschiedenen Haushalten der Mindestabstand gewährt bleibt, so muss gegenüber den Besuchern im Beratungsgespräch keine Maske getragen werden.
Nein, es gibt keine definierte Maximalanzahl. Allerdings muss der Mindestabstand von 1,5m gewährleistet werden können bzw. Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden (z.B. Plexiglasscheiben).
Ja, Sie können gerne weiterhin Prospekte, Werbemitteln und Giveaways auslegen und ausgeben. Diese müssen nicht eingeschweißt o.ä. werden.
Ja, bitte achten Sie allerdings darauf, dass das Gerät regelmäßig desinfiziert und gereinigt wird.
Sie als Aussteller müssen die regelmäßige Reinigung sicherstellen, indem Sie entweder selbst reinigen oder die Reinigungsservices unter www.stuttgartmesseserviceportal.de buchen.
Nein, es darf nur auf speziell ausgewiesenen Flächen seitens der Messe Stuttgart oder in separaten Bereichen auf den Ständen der Aussteller gegessen und getrunken werden. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die Besucher den 1,5m Mindestabstand einhalten können. Die Bereiche müssen durch bauliche oder gestalterische Maßnahmen von den Gängen getrennt sein.
Es darf nur auf speziell ausgewiesenen Flächen seitens der Messe Stuttgart oder in separaten Bereichen auf den Ständen der Aussteller gegessen und getrunken werden. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die Besucher den 1,5m Mindestabstand einhalten können. Die Bereiche müssen durch bauliche oder gestalterische Maßnahmen von den Gängen getrennt sein.
Generell ist die Ausgabe von Speisen an den Ständen erlaubt, aber das bedienende Standpersonal muss dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Verpackte Getränke und Speisen sind zu bevorzugen, ansonsten muss ein Spuckschutz angebracht sein. Es ist keine Selbstbedienung erlaubt. Bitte beachten Sie, dass in den Gängen nicht gegessen oder getrunken werden darf.
Nein, die Vorabregistrierung der Besucher und Eingangs- und Ausgangskontrolle an den Drehkreuzen ist ausreichend.
Ja, auf Nachfrage müssen Sie in der Lage sein, anzugeben, welches Standpersonal am jeweiligen Tag vor Ort war. Dies gilt auch für die Auf- und Abbau.
Auf dem Messegelände gilt eine generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann, sind folgende Bereiche ausgenommen: Rothauspark, …. Rothauspark | speziell gekennzeichnete Ruhe- und Verweilflächen in den Hallen | Ausstellerstände in den Hallen
Ja, wenn der Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird.
Nein, der Schutz durch die Plexiglasscheibe ist ausreichend.
In den Hallen 4, 6, 7, 8 und 9 sind die Gänge 4m breit. Zudem bitte wir Sie sämtliche Counter und Exponate um 50cm von der Standgrenze einzurücken. In den restlichen Hallen sind die Gänge aufgrund der offeneren Standgestaltung der Caravaninghallen 3m breit.
Nein, die Besucher dürfen sich frei in den Hallen bewegen. Allerdings wird eine Laufrichtung mit Pfeilen am Boden gemäß des Straßenverkehrs aufgezeigt.
Es gibt keine gesonderte Einlasskontrolle am Halleneingang, jedoch sind alle Hallen mit Kameras sowie geschultem Personal versehen, damit bei zu hohem Andrang in der Halle reagiert werden kann.
Es dürfen sich maximal 20.000 Besucher gleichzeitig auf dem Messegelände aufhalten. Pro Tag wurde eine Maximalanzahl von 30.000 Besuchern definiert.
Es werden pro Tag 20.000 Tagestickets und 10.000 Tickets mit einer Gültigkeit ab 14 Uhr verkauft.
Es werden ausschließlich tagesdatierte Besuchertickets über unseren Onlineshop verkauft.
Nein, Besucher, die ein Tagesticket gekauft haben, können die Messe den ganzen Tag über besuchen. Es werden pro Tag 20.000 Tagestickets und 10.000 Tickets mit einer Gültigkeit ab 14 Uhr verkauft.
Ja, diese müssen vorab online im Shop eingelöst werden.
Ja, unter Einhaltung der Hygieneregeln können Rundgänge stattfinden. Dies bedeutet u.a., dass die Anzahl der Personen, die gleichzeitig an einem Rundgang teilnehmen dürfen, reduziert wird.
Die Messe Stuttgart ist in diesem Fall verpflichtet, die Kontaktdaten der anwesenden Aussteller und Besucher an das Gesundheitsamt weiterzuleiten, sodass diese informiert werden können.
Ja, bitte sprechen Sie uns gerne an, da eine Vorabgenehmigung eingeholt werden muss.
In den Ladehöfen zwischen den Hallen sind neue Raucherzonen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Raucherzonen in den äußeren Rundgängen dürfen nicht mehr genutzt werden.