Mit dem Fahrrad

Die umweltfreundlichste Anreise

Eingebettet in die grünen Felder und Streuobstwiesen der Filderebene ist die Messe Stuttgart ein hervorragendes Ziel für Ausflüge mit dem Fahrrad oder E-Bike. Unser Gelände ist dank seiner direkten Anbindung an das städtische Radverkehrsnetz problemlos erreichbar. Reisende können den Radtourenplaner des VVS und der Stadt Stuttgart nutzen, um ihre Anfahrt individuell zu planen.

Vor Ort leiten zwei Wege über das Gelände:

  • Im Osten: Durch das Bosch-Parkhaus führt die Route am Eingang Ost und dem Verwaltungsgebäude vorbei zur Flughafenstraße. Einfach der Beschilderung vor Ort folgen.

  • Im Westen: Dieser unbeschilderte Weg verläuft entlang der Halle 9 und der Paul Horn Halle (Halle 10) am Eingang West. 

Einmal angekommen, können Räder sicher an einem von drei Fahrradstellplätzen am Ost- und Westeingang verwahrt werden. Auf der Messepiazza am Eingang Ost gibt es zudem drei Stromladesäulen der EnBW. Damit lassen sich strombetriebene Zweiräder (z.B. E-Bikes, Pedelecs) innerhalb kürzester Zeit aufladen.

Chargercubes

Seit Mai 2020 stehen am Eingang Ost und West jeweils acht weitere Fahrradstellplätze mit Schnelllade-Anschluss für E-Bikes und Pedelecs zur Verfügung. Die Nutzung der sogenannten „Chargercubes“ ist dank Sonnenkollektoren kostenlos. Zudem sind die Boxen mit Schließfächern für Fahrradhelm und Rucksack ausgerüstet.

Bikesharing von RegioRadStuttgart

Wer sich ein Fahrrad oder Pedelec des Bikesharing-Anbieters RegioRadStuttgart ausleihen möchte, kann das am Messeeingang West. Direkt an der Stadtbahn-Station „Messe West“ entlang der Linie U6 stehen insgesamt fünf Fahrzeuge bereit. Für polygoCard-InhaberInnen lohnt sich das besonders: Sie erhalten pro Fahrt 30 Freiminuten für Fahrräder bzw. 15 Freiminuten für Pedelecs. Mehr zu RegioRadStuttgart.

Hier gibt es eine Übersicht aller Fahrradstellplätze und Stromzapfsäulen (PDF, 817 KB) der Messe Stuttgart und des ICS Internationales Congresscenter.

Innerhalb der Eingänge und Hallen ist die Nutzung von Fahrrädern untersagt (siehe Hausordnung (PDF, 43 KB), § 5.9).