Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Terrassen-Duell" anlässlich der GARTEN 2026

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Terrassen-Duell: Du entwirfst – wir bauen“ anlässlich der GARTEN 2026                                                                                                                           

Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart – im Folgenden auch LMS genannt - veranstaltet im Rahmen der GARTEN 2026 ein Gewinnspiel im Zeitraum vom 10.12.2025 bis 31. 01. 2026. Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Gewinn, Rechtsweg

1.1

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart.

1.2

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Social-Media-Kanal (Instagram) mit mindestens 500 Followern betreiben, über den sie regelmäßig Inhalte und Tipps zum Thema „Garten“ (z.B. Gestalten und Anlegen von Gärten, Auswahl und Pflege von Pflanzen, Tipps zur Nutzung des Gartens u. ä.)  posten (nachfolgend als „teilnehmende Person“ bezeichnet). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LMS sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3

Das von der teilnehmenden Person eingereichte Terrassenkonzept wird von professionellen Gartenbauern als Schaugarten auf der Messe GARTEN 2026 umgesetzt und gebaut. Die teilnehmende Person erhält Gelegenheit, sich auf der GARTEN 2026 mit echten Gartenprofis über das Thema Garten & Terrassen auszutauschen. Es werden zwei Gewinner ermittelt, die folgende vom Garten- und Landschaftsbau-Verband Baden-Württemberg gestifteten Preise gewinnen:

1. Preis:            Wertgutschein in Höhe von 1.000 € über eine „Grüner Profi“-Beratung oder eine gleichwertige Pflanze sowie freier Eintritt zur GARTEN 2026

2. Preis:            Wertgutschein in Höhe von 500 € über eine „Grüner Profi“-Beratung oder eine gleichwertige Pflanze sowie freier Eintritt zur GARTEN 2026

1.4

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Durch den Gewinn entstehende (Folge-) Kosten wie z.B. Anreise, etc. sind nicht vom Gewinn umfasst.

1.5

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über die zu vergebenden Gewinne sowie die Entscheidung über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen des ausgeschriebenen Gewinnspiels bis auf grobe Entscheidungs- und Verfahrensfehler ausgeschlossen.

2. Teilnahme

2.1

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Einreichung eines Terrassenkonzepts erforderlich, das über das hierfür eingerichtete Webformular übermittelt werden muss. Aufgabe ist die möglichst ideenreiche und kreative Gestaltung einer Terrassenfläche von 25m² unter Berücksichtigung deren Eignung zur Umsetzung als Schauterrasse in der Halle der Messe GARTEN 2026. Das Konzept kann z. B. in Form einer Skizze mit Textbeschreibung in einem gängigen Datenformat eingereicht werden.

Das eingereichte Konzept muss auf der geistigen Leistung der teilnehmenden Person selbst beruhen und deren persönliche geistige Schöpfung sein. Sie darf keine Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzen.

2.2

Die Teilnahme ist freiwillig.

Die teilnehmende Person muss für die Teilnahme keinen Einsatz von Geld leisten. Die Teilnahme ist aber davon abhängig, dass die teilnehmende Person durch regelmäßige Posts über ihren Instagram-Kanal auf die Messe GARTEN 2026 der LMS und das Gewinnspiel „Terrassen-Duell: Du entwirfst – wir bauen“ hinweist sowie über die eigene Teilnahme an dem Gewinnspiel berichtet. Darüber hinaus muss sie damit einverstanden sein, dass ihr Name im Falle eines Gewinns von der LMS über deren Social-Media-Kanäle sowie in Pressemeldungen veröffentlicht wird.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

3.1

Die LMS behält sich in den nachfolgenden Fällen das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen:

a) bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen;

b) bei Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel sowie bei Verschaffung von Vorteilen durch Manipulation o.ä.;

c) bei unwahren Angaben im Rahmen der Anmeldung.

4. Durchführung und Abwicklung

4.1

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums (07.02.2026) durch eine von der LMS beauftragte Jury, die aus Experten im Bereich Garten- und Landschaftsbau besteht. Die Kriterien bei der Bewertung der Terrassenkonzepte sind Ideenreichtum, Kreativität sowie die Umsetzbarkeit des Konzepts im Rahmen eines Schaugartens in einer Messehalle.

4.2

Die Gewinner werden im Anschluss per E-Mail benachrichtigt. Darüber hinaus werden Bilder und Videos vom Schaugarten sowie der Name der Person, die den ersten Preis gewinnt, auf den Social-Media-Kanälen der LMS veröffentlicht.

Die bei den Gewinnern angefragten Daten wie die Anschrift werden dazu verwendet, die Gewinne an die Gewinner zu übermitteln. Weitere Datenschutzhinweise sind zu finden unter www.messe-stuttgart.de/datensschutz.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die LMS behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die LMS insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

6. Haftungsausschluss

Die LMS haftet nur für Schäden, die durch Arglist, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden und im Falle eines schwerwiegenden Organisationsverschuldens.

Im Übrigen ist eine Haftung der LMS, ungeachtet der konkreten Rechtsnatur der Ansprüche (z.B. deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen) ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Handlung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter, MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Hinblick auf von der LMS abgegebenen Garantien, insbesondere garantierter Beschaffenheiten. Die LMS haftet auch, wenn sie bei dem Gewinnspiel ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder sich bei der Entstehung des Schadens ein ausschließlich von ihr beherrschbares Risiko verwirklicht hat.

Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Haftungsfreizeichnung nicht verbunden.

7. Datenschutz

7.1
Für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist die Angabe persönlicher Daten erforderlich. Basierend auf der Einwilligung des Teilnehmenden verarbeitet die LMS die übermittelten Angaben ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Speicherdauer: Die Daten der Gewinner werden nach Ablauf von sechs Jahren nach Übergabe des Gewinns gelöscht, Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, das berechtigte Interesse der LMS liegt in der Erfüllung von Dokumentationspflichten gemäß steuerlicher Aufbewahrungsfristen. Die personenbezogenen Daten der übrigen Teilnehmenden werden spätestens einen Monat nach dem Wettbewerb gelöscht.

Das Recht der Teilnehmenden auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft kann über die E-Mail-Adresse datenschutz(at)messe-stuttgart.de ausgeübt werden.

Es besteht keine Verpflichtung gegenüber der LMS, personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, allerdings ist eine Gewinnspielteilnahme dann nicht möglich.

7.2
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart, E-Mail: datenschutz(at)messe-stuttgart.de, Telefon: 0711 18560 0. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt.

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe persönlicher Daten erforderlich. Wir wir diese Daten verarbeiten erklären wir dir in den besonderen Datenschutzhinweisen zu diesem Gewinnspiel. Du kannst sie hier nachlesen.