Frühe Bildung

Recht auf Bildung: „Eine Kindergrundsicherung wäre eine Lösung“

Interview mit dem Soziologen Prof. Dr. em. Hans Bertram

Herr Prof. Bertram, gibt es ein Recht auf gute Bildung?
Die Kinderrechte, die auch in Deutschland gelten, definieren, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, so gebildet zu werden, wie es seinen Entwicklungsmöglichkeiten entspricht. Ein Kind hat einen Anspruch darauf, so erzogen zu werden, dass es beispielsweise weiß, dass Geschlechtergleichheit herrscht oder dass es unterschiedliche Kulturen gibt. 

Wer müsste das Recht auf Bildung sichern?
Es ist ganz klar, dass die Pflicht zunächst bei den Eltern liegt. Das ist im Grundgesetz verankert. Wir reden immer über Rechte, aber Eltern haben auch Pflichten: Eltern sollen im Grunde sicherstellen, dass sich ihre Kinder entsprechend ihrer Kompetenzen entwickeln können. Wenn die Kinder älter werden, beginnt die Pflicht des Staates laut Grundgesetz mit der Schulpflicht. Natürlich ist das keine Alleinzuständigkeit, sondern eine Partnerschaft zwischen den Eltern und den verschiedenen Bildungseinrichtungen.

Wie steht es in der Realität um das Recht auf frühe Bildung?
Wir haben in Deutschland seit 1995 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Das heißt, wenn die Eltern es für richtig halten, dass die Kinder in den Kindergarten gehen, muss der Staat diesen auch zur Verfügung stellen. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber so gut wie alle Eltern schicken ihr Kind in den Kindergarten: Im Augenblick ist es so, dass Kinder in Deutschland im ersten Lebensjahr in der Regel zu Hause sind. Im zweiten und dritten Lebensjahr wird dann ein gutes Drittel der Kinder extern betreut. In Europa wiederum ist die Betreuungssituation vielfältig: Es gibt Länder wie Dänemark, wo ab dem zweiten Lebensjahr alle Kinder in die Krippe gehen. Dann gibt es Länder wie Finnland und Deutschland, wo die Kinder bis zum dritten Lebensjahr eher zu Hause erzogen werden. 

Die OECD-Studie 2016 zeigt, dass in Deutschland die Privatkosten kindlicher Bildung im Vergleich zur Hochschulbildung relativ hoch sind. Was hat das für Konsequenzen?
Problematisch ist, dass die Kosten der Hochschulbildung von Bund und Land getragen werden, während die Kosten für die Krippe bei der Kommune liegen. In unserem Föderalsystem haben Kommunen nicht die Möglichkeit, den Ausfall des elterlichen Geldes zu finanzieren. Das ist das Dilemma. Man könnte das mit Bildungsgutscheinen lösen, aber die ursprüngliche Idee von Ursula von der Leyen hat sich nicht durchsetzen lassen und es ist nur ein mangelhaftes Programm für sozial Bedürftige herausgekommen. An sich ist das aber ein guter Ansatz, weil der Bund zwar nicht zuständig für die Finanzierung wäre, aber das fehlende Geld bedürftiger Eltern ersetzen könnte. In Frankreich zum Beispiel ist die Finanzierung zentral festgelegt. Aber wir haben kein zentralistisches System, und das ist genau das Problem. Eine arme Kommune kann die Ausstattung, die Qualifikation sowie die Relation zwischen Kind und Betreuer nicht in der Form organisieren wie eine reiche Kommune. Das große Finanzgefälle führt dazu, dass es den einzelnen Kommunen unterschiedlich schwerfällt, das Recht auf Bildung für Kinder in angemessener Weise zu realisieren. Da haben wir noch eine Menge Aufgaben vor uns, um das zu verbessern. 

Stichwort "Chancengleichheit": In Studien wie PISA schneidet das deutsche System in dieser Kategorie immer schlecht ab. Wie lässt sich mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Mädchen und Jungen in Deutschland schaffen? 
Man müsste gemeinsam mit den Bundesländern überlegen, wie man sicherstellen kann, dass es in allen Kommunen die gleichen Startmöglichkeiten für Kinder in der frühen Bildung gibt. Wir haben es bis jetzt nicht geschafft, die unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzkraft der einzelnen Kommunen auszugleichen. Dadurch entstehen unterschiedliche Bildungschancen. Wenn beispielsweise ein Kind mit Migrationshintergrund in München aufwächst, dann sind seine Chancen viel besser als beispielsweise in Essen. Auch bei der Flüchtlingskrise ist es etwas bedrückend zu sehen, dass bestimmte Regionen, aus finanzieller oder politischer Kraft, offensichtlich viel erfolgreicher Angebote für geflüchtete Kinder stellen als andere Kommunen, die das vielleicht gerne würden, aber im Grunde nichts haben, um das zu schaffen. 

Wie könnte man die Situation verbessern?
Ich denke, eine Kindergrundsicherung wäre eine Lösung, aber das ist in der Bundesrepublik nicht durchsetzbar. Der nächste wichtige Schritt wäre konsequenterweise der Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung. Nach dem Besuch einer Krippe oder eines Kindergartens sind die Kinder mit sechs Jahren nicht erwachsen.

Prof. em. Hans Bertram spricht auch auf der didacta 2017 in Stuttgart über die Kluft zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Realität des Rechts auf frühkindliche Bildung. 

Forum didacta aktuell/Bündnis frühkindliche Bildung
Das Recht der Kinder auf gute Bildung – die Kluft zwischen wissenschaftlichem Anspruch und der Realität
Mit Sonja Ritter, Didacta Verband der Bildungswirtschaft, diskutieren:

  • Prof. Dr. Hilde von Balluseck, Frühe Bildung online
  • Prof. Dr. Hans Bertram, Prof. em. Humboldt-Universität zu Berlin
  • Prof. Dr. Wassilios E. Fthenakis, Didacta Verband der Bildungswirtschaft

Donnerstag, 16. Februar 2017
15.00 - 15.45 Uhr
Veranstalter: Didacta Verband e. V.

Schule/Hochschule
Forum Unterrichtspraxis
Lernprozesse planen und begleiten 
Prof. Reinhard Bayer / RSD Thomas Koller M. A.
18. Februar 2017
11:00 - 12:00 Uhr
Veranstaltung am Messestand
Stand: 1E72
Veranstalter: Verband Bildungsmedien e. V.
 

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen der didacta finden Sie unter www.didacta-stuttgart.de/programm.

Textdatei, Messefotos der letzten didacta und Messelogos können Sie im Internet herunterladen unter www.messe-stuttgart.de/didacta/journalisten 

#didacta17

didacta17_PM019_ Prof. Dr. em. Hans Bertram war von 1992 bis 2014 Lehrstuhlinhaber für Mikrosoziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Copyright für Bild: Hans Bertram

(Kopie 2)

Prof. Dr. em. Hans Bertram