Akkreditierungsvorgaben
Die Akkreditierung richtet sich an Content Creator, die im Rahmen einer Kooperation oder Veranstaltung exklusive Zugänge, Pressematerialien oder besondere Inhalte erhalten möchten. Ziel dieser Regelungen ist es, eine qualitativ hochwertige Berichterstattung sicherzustellen und eine faire Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht; der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen über die Vergabe. Die Akkreditierung ist stets personengebunden und nicht übertragbar. Ein Content Creator ist jemand, der digitale Inhalte wie Texte, Bilder, Videos oder Audio erstellt und auf Plattformen wie Social Media, Blogs oder YouTube veröffentlicht, um ein Publikum zu informieren, zu unterhalten oder zu inspirieren. Content Creators prägen Trends und Online-Kultur, indem sie regelmäßig neue Beiträge teilen und mit ihrer Community interagieren.
Voraussetzung für eine Akkreditierung ist, dass der Content Creator eine nachweisbare Relevanz in den für die Veranstaltung benötigten Branchen hat, über ein Impressum verfügt und eine inhaltlich wie qualitativ hochwertige Arbeit leistet. Dazu gehört unter anderem eine aktive Community mit einer angemessenen Reichweite (für Publikumsmessen mit einer Anzahl von mindestens 5.000 Follower. Bei Fachmessen mit einer Anzahl von mindestens 1.000 Follower in der thematisch passenden Branche), eine kontinuierliche Veröffentlichungstätigkeit in den letzten Monaten sowie ein professioneller Umgang mit Bild- und Videomaterial. Ebenso ist ein respektvoller und konstruktiver Umgangston in den Inhalten sowie in der Kommunikation mit der Community erforderlich.
Mit der Akkreditierung verpflichtet sich der Content Creator, im vereinbarten Zeitraum relevante Inhalte zu veröffentlichen und dabei die offiziellen Accounts sowie die vorgegebenen Hashtags zu nutzen. Darüber hinaus müssen die geltenden Urheber- und Markenrechte beachtet werden. Die Weitergabe von Zugängen, Tickets oder exklusivem Material an Dritte ist ausgeschlossen.
Eine Akkreditierung kann verweigert oder widerrufen werden, wenn Inhalte des Bewerbers diskriminierend, beleidigend, politisch extrem oder anderweitig gesetzeswidrig sind, wenn falsche Reichweiten- oder Interaktionsdaten vorgelegt werden oder wenn gegen die oben genannten Pflichten verstoßen wird. Ebenso ist eine Akkreditierung ausgeschlossen, wenn rein kommerzielle oder werbliche Zwecke ohne klaren Bezug zum Content im Vordergrund stehen.
Zur Prüfung einer Akkreditierung sind Nachweise erforderlich. Dazu gehören die Links zu den Hauptprofilen oder Channels, eine kurze Vorstellung der eigenen Arbeit mit Angabe von Content-Fokus und Zielgruppe sowie aktuelle Reichweiten- und Interaktionsdaten, vorzugsweise über Screenshots oder Auszüge aus den Analytics. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der vergebenen Akkreditierungen zu begrenzen und die eingereichten Inhalte im Rahmen der Berichterstattung und Eigenwerbung zu verwenden.