Hunde, die auf die Ausstellung gebracht werden, müssen gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Erstimpfung muss mindestens drei Wochen vor der Ausstellung erfolgen. Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit (im Feld -Gültig bis-) im Impfausweis/EU-Heimtierpass nachgewiesen werden. Der Impfausweis/EU-Heimtierpass ist mitzuführen und auf Nachfrage vorzuzeigen.
Für Katzen und andere Heimtiere von Gästen besteht ein Einlassverbot.