FAQ
FAQ rund um die AMB
- Wie kann ich mich zur AMB 2026 anmelden?
- Ist eine Anmeldung zur AMB 2026 noch möglich? Gibt es einen Anmeldeschluss?
- Ab wann ist die Anmeldung verbindlich?
- Was muss bei der Anmeldung für den Messestand beachtet werden?
- Wie läuft die Hallenaufplanung? Wird es wieder eine thematische Aufplanung geben?
- Wann ist die erste Rechnung fällig?
- Wie sind die allgemeinen Rücktrittsbedingungen der Messe Stuttgart?
- Gibt es einen AMB-Newsletter?
- Gibt es eine Ansprechperson für weitere Fragen?
Die Anmeldephase für die AMB 2026 startet im Frühjahr 2025. Hier finden Sie alle Informationen zur Ausstelleranmeldung.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihre Wünsche zum Stand, zur Standlage sowie zur Standgröße an.
Eine Anmeldung zur AMB 2026 ist weiterhin möglich. Da die Hallenaufplanung bereits seit August 2025 läuft, ist ein Großteil der Flächen bereits vergeben. Eingehende Anmeldungen werden daher aktuell – thematisch passend – nach dem Prinzip „First come, first served“ platziert. Aktuelle Informationen zu verfügbaren Standflächen erhalten Sie direkt bei der Projektleitung der AMB.
Die Anmeldung zur AMB 2026 ist zunächst unverbindlich und wird mit Versand der Standbestätigung verbindlich. Die Standbestätigung wird nach Zusage des Ausstellers zum Platzierungsvorschlag an diesen versendet. Die Versendung der Standbestätigungen ist für Februar 2026 angedacht. Mit der Bestätigung kommt somit der Mietvertrag (Ausstellungsvertrag) zustande.
Bitte melden Sie Ihren tatsächlich benötigten Flächenbedarf bzw. Ihre Wunschstandgröße an und bedenken Sie die Mindeststandgrößen (Reihenstand 20m², Eckstand 40m², Kopfstand 100m² und Blockstand 200m²). Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Standgröße im Gegensatz zur angemeldeten Standgröße (je nach Aufplanung) variieren kann. Wir versuchen uns bestmöglich an Ihrem Bedarf zu orientieren.
Es wird eine thematische Hallenaufplanung geben, die sich an der Vorveranstaltung orientiert und die Produktgruppen laut Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis berücksichtigt.
Im ersten Schritt werden die Firmen platziert, die sich bis zum 31. Juli 2025 angemeldet haben. Im Anschluss erhalten die Unternehmen, die sich ab dem 1. August 2025 anmelden, ihren Platzierungsvorschlag im thematisch passenden Bereich – nach dem Prinzip „First come, first served“.
Die Rechnungsstellung der Anzahlung in Höhe von 33 % aller angemeldeten Leistungen erfolgt nach Anmeldungseingang, jedoch frühestens am 14. Oktober 2025.
Die Schlussrechnung der Standmiete erfolgt 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn über die Differenz der tatsächlich gebuchten Fläche und der geleisteten Anzahlung.
Es gelten die Rücktrittsbedingungen die in den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der Messe Stuttgart beschrieben sind, die detaillierten Ausführungen sind hierin zu finden.
Hervorheben möchten wir die folgenden Aspekte:
- Vor Vertragsschluss (Versand der Standbestätigung) ist ein Rücktritt von der Anmeldung kostenfrei (AGB Punkt 2.3).
- Nach Vertragsschluss wird eine Ausfallmiete von 100 % der Standmiete erhoben, es sei denn es liegt eine Neuvermietung vor, dann reduziert sich die Ausfallmiete um bis zu 75 % (AGB Punkt 4.1 bis 4.3).
Das Projektteam der AMB steht Ihnen bei all Ihren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.