AGB für den Ticketkauf zur R+T digital 2021

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher der R+T digital 2021 der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS)

Im Internet sind die für Besucher der R+T digital 2021 der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS) geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher unter www.messe-stuttgart.de/r-t/ einsehbar, können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis der Landesmesse Stuttgart GmbH (nachfolgend: LMS) zu Besuchern der R+T digital 2021 der LMS.

1.2 Eine virtuelle Messe ist eine Messe, die ohne körperliche Anwesenheit der Beteiligten über ein digitales Medium durchgeführt wird und bei der die Interaktion zwischen Besuchern und Ausstellern ausschließlich unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Online-Chat) stattfindet.

2. Veranstaltung                                                                 

R+T digital 2021

Die virtuelle Ausgabe der Weltleitmesse für Rollladen, Tore und Sonnenschutz.

www.rt-expo.digital

3. Termine

3.1 Ausstellungsdauer:

22.02.2021 - 25.02.2021 Ausstellung mit aktiver Liveübertragung

26.02.2021 - 20.02.2022 Ausstellung ohne aktive Liveübertragung

3.2 Öffnungszeiten für Besucher:

Der Besucher kann die Ausstellung im unter 3.1 genannten Umfang vom 22.02.2021 9 Uhr bis 20.02.2022 23 Uhr virtuell besuchen.

4. Erwerb der Zugangsberechtigung

4.1 Der Erwerb von Zugangsberechtigungen für die R + T digital 2021 ist ausschließlich über das Online-Portal „Messe Ticket Service“ (nachfolgend: MTS) der LMS möglich.

4.2 MTS unterbreitet ein Angebot zum Vertragsabschluss für die R + T digital 2021. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Erwerbers der Zugangsberechtigung über MTS zustande. Alle Bestellungen werden ausdrücklich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Erwerbers erlangen keine Gültigkeit, auch wenn die LMS diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bedingungen des Besuchers von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der LMS schriftlich bestätigt werden.

4.3 Nach Eingang der Bestellung erhält der Erwerber die Rechnung ausschließlich per E-Mail im PDF-Format. Zudem erhält der Erwerber per E-Mail einen Link mit der Berechtigung zur Anlage eines Users auf der Plattform „meetyoo“. Die Zahlung des Ticketpreises und der gegebenenfalls anfallenden Bearbeitungsgebühren sind mit Vertragsabschluss sofort fällig. Alle Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

4.4 Der Erwerber erklärt durch seine Online-Bestellung sein Einverständnis mit der Rechnungsstellung und der Rechnungsversendung auf elektronischem Weg. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung durch ein Rechnungsdokument in Papierform besteht nicht. Zur Abwicklung der Zahlung werden externe Dienstleister eingesetzt.

4.5 Die LMS weist ausdrücklich auf Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten der elektronisch erhaltenen Dokumente für Unternehmer, insbesondere nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz, dem Handelsgesetzbuch, den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sowie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), hin. Aufzuheben und digital zu archivieren sind nach GDPdU und nach § 14b UStG die von der LMS übermittelte E-Mail mit der als PDF-Datei angehängten Rechnung.

4.6 Die LMS haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Mitwirkung oder eine unzureichende technische Ausstattung des Rechnungsempfängers im Zusammenhang mit an ihn elektronisch übermittelten Rechnungen entstehen. Weiter übernimmt die LMS keine Haftung für vom Finanzamt nicht anerkannte Rechnungen bzw. nicht anerkannte Vorsteuerabzüge, es sei denn, dies ist von der LMS zu vertreten.

4.7 Der Weiterkauf von Tickets ist untersagt. Bei einem Verstoß gegen die vorstehende Regelung ist die LMS berechtigt, zukünftig einen Verkauf von Tickets an die betroffene Person bzw. das betroffene Unternehmen zu verweigern.

5. Verbindlicher Kauf, Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

5.1 Es besteht kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht für Zugangsberechtigungen, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt. In diesem Fall erhält der Erwerber den Preis zurückerstattet, wenn der Erwerber seinen Rückgabe- und Erstattungsverlangen bis spätestens 2 Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin (Beginn) in Textform (rechnungen(at)messe-stuttgart.de) unter Nennung seiner vollständigen Bankverbindung geltend macht. Erstattung in bar sind nicht möglich.

5.2 Beim Verkauf von Zugangberechtigungen besteht auch für Verbraucher gemäß §13 BGB („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zum Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflich Tätigkeit zugerechnet werden können“) aufgrund § 312 g Abs. 2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.

6. Zugang zur digitalen Messe 

6.1 Nach der Registrierung des Erwerbers unter Angabe von Anrede, Nachname, Vorname,  Adresse, E-Mail-Adresse, Vergabe eines Passworts und bei geschäftlichen Besuchern zusätzlich des Namens der Firma  bzw. der Institution ist dieser zum Besuch der virtuellen Messe R+T digital 2021 während der unter 3.2. genannten Öffnungszeiten berechtigt.

6.2 Alternativ können sich Besucher mit von Ausstellern überlassenen Einladungscodes / Aktionscodes unter Eingabe dieses gültigen Codes entsprechend 6.1 registrieren und an der virtuellen Messe teilnehmen.

7. Verfügbarkeit der virtuellen Messe 

Während der Ausstellungsdauer gemäß 3.1 gewährleistet die LMS eine Verfügbarkeit der virtuellen Messe am Übergabepunkt in Höhe von 95 %. 

8. Verantwortlichkeit des Ausstellers für Auswahl und Darstellung der Messeinhalte

8.1 Die Auswahl der Messeinhalte sowie die Auswahl der Darstellung liegt in der Verantwortlichkeit des jeweiligen Ausstellers. 

8.2 Die LMS überprüft nicht, inwieweit die vom Aussteller ausgewählten Messeinhalte sowie deren Darstellung für die vom Besucher vorgesehenen Zwecke tauglich sind und seinen Bedürfnissen entspricht.

9. Kommunikation

9.1 Dem Besucher der virtuellen Messe obliegt bei jeglicher Kommunikation mit Ausstellern, Besuchern und sonstigen Dritten die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die LMS ist berechtigt, Besucher von der virtuellen Messe auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen, oder wenn die Darstellung der Kommunikationsinhalte der LMS aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere die Darstellung von Inhalten, die gegen die Grundsätze des AGG verstoßen, radikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen oder in sonstiger Weise geeignet sind, die LMS und/oder deren Messeplattform in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in die LMS bzw. in deren Messeplattform erheblich zu beeinträchtigen.

9.2 Die LMS ist jederzeit berechtigt, Kommunikationsinhalte unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Besucher zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Darstellung der Messeinhalte der LMS aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. 

10. Haftung

10.1 Die LMS haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

10.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die LMS bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen der LMS herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet die LMS unbeschränkt.

10.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

10.4 Die LMS haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.