Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten der Landesmesse Stuttgart GmbH (Nachfolgend „LMS“ genannt)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Fach- als auch für Privatbesucher, sofern durch einen entsprechenden Hinweis die jeweilige Regelung nicht ausdrücklich auf die Anwendbarkeit entweder gegenüber Fach- oder gegenüber Privatbesuchern beschränkt wird.

1. Vertragsschluss, Vertragsbeziehungen, Fälligkeit, Rechnungslegung

1.1 LMS unterbreitet Angebote zum Vertragsschluss für die dort genannten Veranstaltungen.
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Erwerbers von Eintrittskarten über b2match zustande. Alle Bestellungen werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Ticketerwerbers erlangen keine Gültigkeit, auch wenn die LMS diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bedingungen des Ticketerwerbers von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der LMS schriftlich bestätigt werden.

1.2 Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem recht­mäßigen Erwerber und Inhaber des Tickets und dem jeweiligen Veranstalter (bei Eigenveranstaltungen der Messe Stuttgart die LMS; bei Gastveranstaltungen der jeweilige Gastveranstalter) zustande.

1.3 Sofern Tickets eine VVS-Fahrtberechtigung beinhalten, kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen den im VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen einerseits und dem Inhaber des Tickets andererseits zustande.

1.4 Nach Eingang der Bestellung erhält der Ticketerwerber die Rechnung ausschließlich per E-Mail im PDF-Format und eine Bestellbestätigung. Die Zahlung des Ticketpreises und der ggf. anfallenden Bearbeitungsgebühren sind mit Vertragsabschluss sofort fällig. Alle Ticketpreise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

Sofern gesetzliche oder behördliche Anforderungen an die Veranstaltungsdurchführung oder die Verkehrssicherung der Veranstaltung in Bezug auf die Corona-Pandemie (Vermeidung von Covid-19-Infektionen während einer Veranstaltung) es erforderlich machen, dass durch den Ticketerwerber weitere Informationen an die LMS als Veranstalter gegeben werden, so macht die LMS den Versand der Tickets vom Erhalt dieser Informationen abhängig. LMS wird diese vor Versand per E-Mail beim Ticketerwerber abfragen. Wünscht der Ticketerwerber den Versand von Tickets an Dritte, so kann der Ticketerwerber einen von der LMS per E-Mail erhaltenen Link zur Informationsabfrage an diese weiterleiten. Nach Abgabe der erforderlichen Informationen durch die Dritten, werden die Tickets direkt per E-Mail an diese versandt.

1.5 Der Ticketerwerber erklärt durch seine Online-Bestellung sein Einverständnis mit der Rechnungsstellung und der Rechnungsversendung auf elektronischem Weg. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung durch Rechnungsdokument in Papierform besteht nicht. Zur Abwicklung der Zahlung werden externe Dienstleister eingesetzt.

1.6 Die LMS weist ausdrücklich auf Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten der elektronisch erhaltenen Dokumente für Unternehmer, insbesondere nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz, dem Handelsgesetzbuch, den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sowie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), hin. Aufzuheben und digital zu archivieren sind nach GDPdU und nach § 14b UStG die von der LMS übermittelte E-Mail mit der als PDF-Datei angehängten Rechnung.

1.7 Die LMS haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Mitwirkung oder eine unzureichende technische Ausstattung des Rechnungsempfängers im Zusammenhang mit an ihn elektronisch übermittelten Rechnungen entstehen. Weiter übernimmt die LMS keine Haftung für vom Finanzamt nicht anerkannte Rechnungen bzw. nicht anerkannte Vorsteuerabzüge, es sei denn, dies ist von der LMS zu vertreten.

1.8 Der Weiterver­kauf von Tickets ist untersagt. Bei einem Verstoß gegen die vorstehende Regelung ist die LMS berechtigt, zukünftig einen Verkauf von Tickets an die betreffende Person zu verweigern sowie ein Hausverbot auszusprechen.

2. Beschränkung der Haftung der LMS

Die Haftung der LMS gegenüber Ticketerwerbern ist wie folgt beschränkt: Im Grundsatz ist die Haftung der LMS, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss gemäß Satz 1 gilt jedoch

2.1 nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,

2.2 nicht im Falle eines eigenen vorsätzlichen Handelns der LMS oder eines vorsätzlichen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,

2.3 nicht im Falle eines eigenen grob fahrlässigen Handelns der LMS oder eines grob fahrlässigen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,

2.4 nicht im Falle eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung der LMS oder einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht sowie

2.5 nicht im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch die LMS, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB der Höhe nach beschränkt ist auf die vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Ticketerwerbers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

2.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ticketerwerbers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Verbindlicher Kauf, Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

3.1 Es besteht kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht für Eintrittskarten, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt. In diesem Fall erhält der Ticketerwerber und -inhaber den Eintrittspreis von dem jeweiligen Veranstalter zurückerstattet, wenn der Ticketerwerber und -inhaber sein Rückgabe- und Erstattungsverlangen bis spätestens zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin (Beginn) schriftlich oder per E-Mail (rechnungen@messe-stuttgart.de) unter Nennung seiner vollständigen Bankverbindung gegenüber der LMS geltend macht. Erstattungen in bar sind nicht möglich.

3.2 Bei dem Verkauf von Eintrittskarten besteht auch für Verbraucher gem. § 13 BGB („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“) aufgrund § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.

4. Zusicherungen des Kunden

4.1 Der Ticketerwerber sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig sind und der Wahrheit entsprechen.

4.2 Der Ticketerwerber sichert zu, zum Zeitpunkt der Bestellung einer Eintrittskarte über b2match volljährig zu sein.

5. Informationen zum Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet die LMS verschiedene personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken (Vertragsdurchführung , berechtigtes Interesse, wie z.B. Werbung, soweit gesetzlich zulässig). Die Details hierzu finden Sie stets aktuell auf unserer Webseite unter dem Link https://www.messe-stuttgart.de/datenschutz.

6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

6.2 Erfüllungsort ist Stuttgart.

6.3 Ist der Ticketerwerber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Ticketerwerber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart, je nach sachlicher Zuständigkeit.

6.4 Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.