Für Ausstellerinnen & Aussteller
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Einreisenden sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu Einreise/Aufenthalt und Visabestimmungen. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie hier.
Der Visa-Antrag ist im Allgemeinen persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Deutschen Botschaft bzw. Konsulat mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Deutschen Botschaft bzw. Konsulat bezüglich der jeweiligen örtlichen Besonderheiten der Visaausstellungsmodalitäten. Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visabeantragung erfahren Sie in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
In der Regel benötigen Sie für Ihren Visumantrag auf jeden Fall folgende Unterlagen:
- Visa-Einladungsschreiben
- Bestätigte Reisebuchung (Flug-, Bus-, Bahn- und Hotelbuchung)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Für AusstellerInnen: zusätzlich Ausstellerausweis, Standrechnung